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Kanzlei Stahl & Radmacher
Friedrich-Ebert-Str. 49
34117 Kassel
Tel.: 0561 - 952821 - 0
Fax: 0561 - 952821 - 21
Email: kanzlei@stahl-radmacher.de
WWW: https://www.stahl-radmacher.de

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Ich bearbeite seit 30 Jahren alle Rechtsgebiete aus den Bereichen Immobilien und Familienrecht. Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bin ich in diesen beiden besonders wichtigen Immobilienrechtsgebieten spezialisiert. Im Mietrecht vertrete ich sowohl Vermieter als auch Mieter, so wie ich im Wohnungseigentumsrecht sowohl für die Eigentümer als auch für die Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen tätig bin.

Zur Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht zählt auch die Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Handwerkern und Bauunternehmern bei Baumängeln. Hier greife ich auf meine ebenso lange Tätigkeit im privaten Baurecht zurück und vertrete deshalb auch die Beteiligten bei der Erbauung und Sanierung von Gebäuden. Zu meinen Tätigkeiten im Rahmen des Wohnungseigentumsrechtes gehört auch die Erstellung und Überprüfung von Teilungserklärungen, sowie die Beratung vor und nach dem Kauf von Eigentumswohnungen. Aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit als Notarvertreter kann ich auch Urkunden entwerfen oder Vorschläge machen, wenn Teilungserklärungen Fehler oder Mängel aufweisen.

Als Fachanwalt im Familienrecht stehe ich für alle Fragen, die Ehe und Familie betreffen, insbesondere Ehescheidung, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht zur Verfügung. Aufgrund meines Schwerpunkts im Immobilienbereich habe ich auch besondere Kenntnisse bei der Aufteilung von gemeinschaftlichem Vermögen aus Anlass von Trennung und Ehescheidung und kann auch die Umsetzung begleiten, bis hin zur Hilfestellung bei eventuell notwendig werdenden Finanzierungen von Kapitalabfindungen oder Vermögensneuanlagen. Ebenso verfasse ich auch Eheverträge.

Seit längerer Zeit habe ich sehr viele Fälle in denen sich Eheleute vor oder nach der Ehescheidung aber auch Lebensgefährten während der Trennung oder nach einer Trennung sich nicht einig werden über gemeinsame Immobilien. Hier habe ich festgestellt, dass fast allen meinen Mandanten die Rechtsgrundlagen bei einem gemeinsamen Immobilieneigentum unbekannt sind, und sie überrascht sind, welche Lösungsmöglichkeiten es gibt. Insbesondere gilt dies für die Einleitung eines Teilungsversteigerungsverfahrens. Da die wenigsten Berater sich mit diesem Rechtsgebiet beschäftigen, gibt es dazu leider auch oft nicht sachgerechte Informationen. Ich beantrage und begleite regelmäßig Teilungsversteigerungsverfahren und Zwangsversteigerungsverfahren, weshalb ich meinen Mandanten bei der Auseinandersetzung auch in aller Regel erfolgreich helfen kann.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!