Kanzlei am historischen Kurpark | Rechtsanwältin Christina Nesemeier bei FirmenFinder.net



Kanzlei am historischen Kurpark | Rechtsanwältin Christina Nesemeier
Parkstraße 53
32805 Horn-Bad Meinberg
Tel.: 05234 - 2069901
Fax: 05234 - 2069903
Email: info@ra-nesemeier.de
WWW: https://www.ra-nesemeier.de

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Willkommen in der Kanzlei am historischen Kurpark bei Rechtsanwältin Christina Nesemeier in Horn-Bad Meinberg!

Die Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie bei allen Angelegenheiten auf den Rechtsgebieten des Strafrechts und des Verkehrsunfallrechts. Rechtsanwältin Christina Nesemeier vertritt Sie und Ihre Interessen bei Bedarf vor Gericht und steht Ihnen auch bei rechtlichen Fragen und Problemen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus kümmert sich das Team gerne auch um eine kompetente rechtliche Betreuung, welche ohne direktes Mandat möglich ist und über das für Sie zuständige Betreuungsgericht abgewickelt wird.

Rechtsgebiete und Leistungen:

> Strafrecht

Das deutsche Strafrecht garantiert die Möglichkeit einer Verteidigung für den Fall eines gegen Sie gerichteten Strafverfahrens. Zusammen mit meinem Team gewährleiste ich in allen Verfahrensabschnitten vom Ermittlungsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung umfassende und kompetente Beratung und Verteidigung.

Auch die Vertretung von Opfern im Wege der Nebenklage übernehme ich gerne. Zur Wahrung Ihrer Interessen gehört auch die Geltendmachung von Schmerzensgeld bereits im Strafprozess. Hier gilt es schnell, effektiv und kostensparend zu agieren.

> Verkehrsunfallrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann gilt es unverzüglich zu handeln. Damit Sie von Beginn an der gegnerischen Versicherung stark gegenübertreten können, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und auch wahrnehmen.

Kompetente Beratung und zügige Bearbeitung finden Sie in meiner Kanzlei. Lassen Sie sich nicht von Versicherungen einschüchtern, Sie haben ein Recht auf den Ihnen zustehenden Schadensersatz sowie auf ein angemessenes Schmerzensgeld.

> Rechtliche Betreuungen

Berufsbetreuerin wird man allein aufgrund der Bestellung des zuständigen Amtsgerichtes. Hier findet keine Mandatierung durch die betroffene Person oder deren Angehörige statt.

Die Betreuungsstelle des für Sie zuständigen Landkreises berät Sie gerne und kompetent. Es kann auch ein Antrag direkt beim Betreuungsgericht gestellt werden. Die Betreuungsstelle sucht dann nach einem passenden Betreuer für den konkreten Fall und unterbreitet dem Betreuungsgericht einen geeigneten Vorschlag.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!