![]() Melter & Vogt Rechtsanwälte Bahnhofstr. 110 75417 Mühlacker Tel.: 07041 - 95500 Fax: 07041 - 955055 Email: anwaltskanzlei-melter@t-online.de WWW: https://www.melter-vogt.de ![]() Willkommen in der Kanzlei Melter & Vogt Rechtsanwälte in Mühlacker!
Verlässlicher Rechtsbeistand mit Erfahrung und Engagement Seit vielen Jahren stehen die Rechtsanwälte der Kanzlei Melter & Vogt für eine vertrauensvolle, professionelle und persönliche Zusammenarbeit – sowohl innerhalb des Teams als auch im Verhältnis zu unseren Mandanten. Unser Anspruch ist es, nicht nur juristisch kompetent, sondern auch menschlich verlässlich an Ihrer Seite zu stehen. Ganz gleich, ob Sie als Privatperson oder Unternehmer rechtliche Unterstützung benötigen: Wir setzen uns mit Entschlossenheit für Ihre Interessen ein. Unsere Kanzlei vereint unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte, wodurch wir ein breites Spektrum des Zivil- und Strafrechts auf fachlich hohem Niveau abdecken. Dabei sind wir sowohl beratend als auch in der Vertretung vor Behörden und Gerichten bundesweit tätig. Jeder Fall wird bei uns individuell betreut – mit dem Ziel, eine durchdachte, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Lösung zu finden. Dabei behalten wir stets auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen und persönliche Umstände im Blick. Besondere Erfahrung bringen wir in der Begleitung zivilrechtlicher Angelegenheiten mit, etwa im Arbeitsverhältnis, im familiären Umfeld oder bei Fragen zu Verträgen, Erbschaften oder mietrechtlichen Auseinandersetzungen. Auch im Bereich des Verkehrsrechts vertreten wir Sie mit der nötigen Sachkenntnis – sei es nach einem Unfall, im Rahmen von Bußgeldverfahren oder bei Problemen mit der Fahrerlaubnis. Was uns auszeichnet, ist nicht nur unsere rechtliche Kompetenz, sondern auch der Anspruch, jeden Mandanten mit Respekt, Aufmerksamkeit und einem offenen Ohr zu begleiten. Eine erfolgreiche anwaltliche Vertretung beginnt für uns beim Zuhören – und endet erst, wenn Ihr Anliegen vollständig gelöst ist. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und für Ihr gutes Recht einzustehen. |