![]() Rechtsanwaltskanzlei Andreas T. A. Mayer Häusserstraße 14 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 410861 Fax: 06221 - 411468 Email: kanzlei@medizinrecht-mayer.de WWW: https://www.medizinrecht-mayer.de ![]() Willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Andreas T. A. Mayer in Heidelberg!
Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat sich auf das komplexe und stetig wachsende Feld des Medizinrechts spezialisiert. Wir vertreten und beraten seit vielen Jahren erfolgreich Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Dentallabore sowie weitere Unternehmen des Gesundheitswesens in sämtlichen medizinrechtlichen Fragestellungen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Rhein-Neckar-Region, insbesondere in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg. Darüber hinaus begleiten wir regelmäßig überregionale Mandate, etwa im Raum Frankfurt am Main, Darmstadt, Karlsruhe, Stuttgart und Heilbronn. Die Kanzlei wird von Frau Rechtsanwältin Sabine A. Kronenberger und Herrn Rechtsanwalt Andreas T. A. Mayer geführt. Beide sind Fachanwälte für Medizinrecht und Mitglieder im Deutschen Anwaltverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Herr Mayer ist zudem als Lehrbeauftragter an der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg tätig, was unsere starke wissenschaftliche Verankerung in diesem hochspezialisierten Rechtsgebiet unterstreicht. Unsere juristische Expertise erstreckt sich auf das gesamte Spektrum des Medizinrechts. Dieses interdisziplinäre Rechtsgebiet umfasst sowohl das Zivil- als auch das Öffentliche und Strafrecht und berührt alle Bereiche, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung heilberuflicher Tätigkeiten stehen. Unsere Mandanten profitieren von einer fundierten und individuell zugeschnittenen Rechtsberatung, die sich konsequent an der aktuellen Gesetzgebung sowie an medizinrechtlichen Reformprozessen orientiert. Besonderes Augenmerk legen wir auf das Berufsrecht der Heilberufe, das Vertragsarztrecht sowie das Recht der medizinischen Behandlung. Häufig unterstützen wir unsere Mandanten bei Fragestellungen rund um die zivil- und strafrechtliche Arzthaftung, bei Regressforderungen oder im Zusammenhang mit Honorar- und Vergütungsfragen nach GOÄ oder GOZ. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der rechtlichen Begleitung von Praxisgründungen, -übernahmen oder -abgaben, einschließlich aller Fragen zur Wahl der geeigneten Gesellschaftsform. Auch die rechtssichere Gestaltung von Kooperationen – etwa in Form von Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften oder medizinischen Versorgungszentren – zählt zu unseren Kernkompetenzen. Darüber hinaus beraten wir zu Fragen des Krankenhausrechts, beispielsweise zur Bedarfsplanung, zur Krankenhausfinanzierung oder zu Chefarztverträgen. Wir begleiten Arbeitgeber und Angestellte im Bereich des arbeits- und dienstrechtlichen Spannungsfeldes der Heilberufe und stehen unseren Mandanten auch bei juristischen Fragen rund um das Arzneimittelrecht, das Medizinprodukterecht, das Apothekenrecht oder das Heilmittelwerberecht zur Seite. Gerade angesichts der sich stetig verändernden Gesetzeslage im Gesundheitswesen sehen wir es als unsere zentrale Aufgabe, medizinische Leistungserbringer rechtlich sicher durch den Berufsalltag zu führen. Unser Anspruch ist es, Ihnen praktikable und vorausschauende Lösungen zu bieten, die Sie dabei unterstützen, sich ganz auf Ihre ärztliche Tätigkeit zu konzentrieren – wir kümmern uns um den juristischen Rahmen. Unsere Beratung ist persönlich, lösungsorientiert und stets auf Augenhöhe. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen passende Strategien für Ihre individuelle Situation zu entwickeln. |