Ferien-Fahrschule Michael Kopp bei FirmenFinder.net



Ferien-Fahrschule Michael Kopp
Feldstraße 3 a
92318 Neumarkt
Tel.: 09181 - 264529
Fax: 09181 - 264592
Email: kontakt@panda-fahrschule.de
WWW: http://panda-fahrschule.de

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Willkommen bei der Ferien-Fahrschule Michael Kopp!

∙wir schulen alle Klassen, auch Bus
∙wir können auch eiligen Schülern schnell zum Schein helfen, weil wir insgesamt 9 x in der Woche Theorieunterricht halten
∙Der Wechsel in den Intensivkurs ist bei uns jederzeit - ohne mehr zu zahlen - möglich
∙Sie bekommen am Anfang der Ausbildung einen Fahrlehrer, welcher Sie durch die gesamte Ausbildung betreut – ein Wechsel erfolgt nur wenn Sie es wünschen
∙Im Büro ist von 8 – 17 Uhr ein Ansprechpartner für Sie da
∙Sie können in der Fahrschule jederzeit Theorie üben und erhalten Hilfe beim Lernen
∙Sie können sowohl am Computer als auch mit traditionellen Bögen lernen
∙Unsere Fahrlehrer sind Nichtraucher – in den Autos wird nicht geraucht – Rauchpausen für Schüler gibt es natürlich
∙bis auf wenige Ausnahmen erledigen wir die Behördengänge
∙Prüfungsanmeldung gibt es nur auf Absprache mit dem Schüler – keine Meldung ohne Ihr Wissen!
∙Wir haben einen Kindersitz für die Kinder der jungen Mütter, geeignet ab ca. 1 Jahr, wenn also der Babysitter ausfällt, nehmen wir das Kind eben mit!
∙Jeder kann probehalber unseren Theorieunterricht besuchen, Fahrstunden gibt es selbstverständlich erst mit einem ordentlichen Vertrag
∙Wir haben die Möglichkeit über Starthilfe Ihren Führerschein finanzieren zu lassen, somit müssen Sie keine Angst haben, daß Ihnen das Geld ausgeht

Was man wissen sollte...

∙Antrag bei der Behörde

Haben Sie bereits einen Antrag auf Erteilung des Führerscheins gestellt? Nein? Antrag ist bei uns erhältlich! Falls noch ein gültiger Prüfauftrag beim TÜV vorliegt, brauchen wir lediglich Ihre Unterschrift für eine kurze Mitteilung an den TÜV. Falls der Antrag vom letzten Jahr ungültig ist, einfach neu stellen, wir helfen Ihnen dabei. Wenigstens hat der Rot-Kreuz-Kurs schon mal vorgelegen, man braucht also nur den Antrag, ein frisches Paßbild und den Unterschriftsstreifen, falls der Sehtest älter ist als 2 Jahre, einen frischen Sehtest. Anträge immer bei der Behörde am Hauptwohnsitzes stellen, die Bearbeitung durch die Behörde dauert mindestens 14 Tage kann aber auch mal 6 Wochen dauern. Der Antrag gilt nach Genehmigung ein ganzes Jahr! Man hat also genug Zeit.

∙Was wird mein Führerschein kosten?

Sie brauchen für jede Führerscheinklasse eine gesetzlich vorgeschriebene Menge an Sonderfahrten, bei bestimmten Erweiterungen z. B. von kleinen auf große Motorräder weniger als bei Ersterteilung. Beim kleinen Roller (Kl. M bis 45 ccm) fallen keine Sonderfahrten an.

Hier die häufigsten Klassen (Menge der Sonderfahrten bei Ersterteilung) Kl. A1, B, A: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten (12 x 45 min)

Wenn Sie die Kosten errechnen, rechnen Sie mit mind. 25 einfachen Fahrstunden für PKW und für Motorräder mit mind. 10 Fahrstunden.

Genauer Abschätzen kann man die Kosten nach den ersten Fahrstunden mit dem Fahrlehrer. Aber vergessen Sie nicht: Fahrlehrer können Abschätzen, sie sind jedoch keine Hellseher!

Je näher der Schüler am 18 Lebensjahr ist, desto weniger Stunden wird er brauchen.

Folgende Kosten sind zu berücksichtigen:

-Anmeldegebühr
-Lehrmaterial
-theoretische Prüfung
-praktische Prüfung
-Fahrstunden (Menge x Preis/je Stunde)
-Sonderfahrten (meistens 12, außer bei LKW und Bus)

außerdem: Gebühren für Behörden und den TÜV, welche nicht zu den Fahrschulkosten zählen, aber dennoch anfallen.

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.